Datenschutz Aktualisiert: 29. Juni 2026

Darf ich das?

Die KI-Ampel für den Schulalltag: Welche Daten dürfen in ein KI-Tool wie ChatGPT — und welche niemals. Eine schnelle Orientierung für den Moment, bevor du etwas einfügst — plus PDF zum Aushängen fürs Lehrerzimmer.

  • 5 Minuten Lesezeit
  • Datenschutz
KI-Ampel als PDF Zur Ampel
  • Grün / Gelb / Rot auf einen Blick
  • Mit Anonymisieren-Tipp
  • PDF fürs Lehrerzimmer

Worum geht es?

KI-Tools nehmen Arbeit ab — aber nicht alles darf hinein. Personenbezogene Daten von Schüler:innen gehören nicht in ein KI-Tool, schon gar nicht in eine kostenlose Version. Diese Ampel zeigt in Sekunden, was geht, was nur anonymisiert geht und was tabu ist.

Welche Daten dürfen in ein KI-Tool?

Drei Stufen, ein Blick. Ordne deine Eingabe einer Farbe zu, bevor du sie abschickst.

Grün — darf rein

Kein Personenbezug. Allgemeine, erfundene oder wirklich anonymisierte Inhalte — keine urheberrechtlich geschützten Volltexte.

  • Erfundene oder wirklich anonymisierte Beispiele („eine Schülerin", „Person A")
  • Allgemeine Fach- und Sachfragen, Erklärungen, Definitionen
  • Eigene Unterrichtsentwürfe, Aufgaben und Arbeitsblätter ohne Namen oder erkennbare Details
  • Öffentlich verfügbare, frei nutzbare Texte oder kurze Auszüge mit Quellenangabe
  • Eigene dienstliche Entwürfe ohne Personenbezug und ohne sensible Details

Gelb — nur anonymisiert & mit freigegebenem Tool

Nur wenn alle Personenbezüge entfernt sind und das Tool schulisch freigegeben ist; sonst nicht eingeben.

  • Schülertexte zur Feedback-/Korrekturhilfe — ohne Name, Schule, Ort, Handschrift oder erkennbare Details
  • Verfremdete Klassen- oder Konfliktsituationen (keine Rückschlüsse auf Einzelne oder kleine Gruppen)
  • Zeugnis- oder Verhaltens-Formulierungen — anonymisiert, mit Platzhalter statt Name und ohne eindeutige Einzelfalldetails
  • Achtung: Auch „anonym" kann durch Kontext re-identifizierbar werden — im Zweifel weglassen

Rot — niemals eingeben

Personenbezogene oder besonders schützenswerte Daten gehören nicht in freie oder nicht freigegebene KI-Tools.

  • Echte Namen von Schüler:innen, Eltern oder Kolleg:innen
  • Noten, Zeugnisse und Leistungsdaten mit Bezug zur Person
  • Förderbedarf, Diagnosen, Nachteilsausgleich, Gesundheitsdaten
  • Religion, Herkunft, Weltanschauung, sexuelle Orientierung (Art. 9 DSGVO)
  • Adressen, Kontakt- und Geburtsdaten
  • Fotos, Videos, Stimmen, Handschriften oder Metadaten, die Kinder identifizierbar machen
  • Ganze Klassenlisten, Notenübersichten, Schülerakten
  • Familiäre und soziale Verhältnisse (z. B. Trennung, Jugendamt, finanzielle Lage)
  • Login-Daten, Zugangscodes oder interne Systeminformationen

Drei Fragen vor dem Einfügen

Bist du unsicher? Diese drei Fragen klären in Sekunden, ob deine Eingabe okay ist.

  1. 1 Steht ein echter Name oder ein identifizierbares Detail drin? → Erst raus damit.
  2. 2 Wäre es schlimm, wenn dieser Text öffentlich würde? → Dann nicht eingeben.
  3. 3 Nutze ich ein DSGVO-konformes, von der Schule freigegebenes Tool — oder ist es ein freies/nicht freigegebenes Tool?

Anonymisieren in 10 Sekunden

Aus „Gelb" wird oft „Grün", wenn du konsequent anonymisierst. Vier schnelle Handgriffe:

  • Namen ersetzen durch „[Name]" oder „die Schülerin / der Schüler"
  • Schule, Ort, Klasse, Alter und besondere Rollen entfernen
  • Konkrete Zahlen, Daten und Zeitpunkte verfremden oder runden
  • Einzelfälle verallgemeinern, statt sie erkennbar zu beschreiben

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Häufige Fragen

Darf ich ChatGPT überhaupt dienstlich nutzen?

Das hängt von deinem Bundesland und der Regelung deiner Schule ab — die haben Vorrang. Unabhängig davon gilt aber immer: keine personenbezogenen Daten von Schüler:innen in ein KI-Tool eingeben. Für anonymisierte oder allgemeine Inhalte ist die Nutzung in der Regel unproblematisch; für sensible Inhalte sollte ein freigegebenes, DSGVO-konformes Tool genutzt werden.

Reicht es, nur den Namen wegzulassen?

Nicht immer. Anonymisierung bedeutet, dass kein Rückschluss auf die Person möglich ist — auch nicht über den Kontext. Ein Text ohne Namen, der aber „der einzige Junge mit Rollstuhl in der 7b" beschreibt, ist nicht anonym. Entferne deshalb auch Schule, Ort, Klasse und einzigartige Details und bleibe so allgemein wie möglich.

Was ist mit „anonymisierten" Schülertexten zur Korrektur?

Das ist der gelbe Bereich: grundsätzlich möglich, aber nur, wenn der Text wirklich keine identifizierenden Angaben enthält, und am besten in einem schulisch freigegebenen Tool. Im Zweifel den Text lieber selbst korrigieren oder nur ausschnittweise und stark verfremdet einsetzen.

Was passiert mit dem, was ich eingebe?

Bei vielen kostenlosen Tools können Eingaben zur Verbesserung der Modelle weiterverwendet und auf Servern außerhalb der EU verarbeitet werden. Genau deshalb gehören personenbezogene Daten dort nicht hinein. DSGVO-konforme Schul-Lösungen (z. B. mit Auftragsverarbeitungs-Vertrag) bieten hier mehr Sicherheit — ersetzen aber nicht die Datensparsamkeit.

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