Recht & Datenschutz

KI-Regeln und Handreichungen der Bundesländer

Bildung ist Ländersache — und beim Thema KI gehen die 16 Länder erkennbar unterschiedliche Wege: vom rechtsverbindlichen Rahmen über Handreichungen bis zum Land ganz ohne Leitfaden. Hier findest du, was in deinem Bundesland gilt: Prüfungen, Datenschutz, Schülernutzung — mit offiziellen Quellen.

  • Stand: Juli 2026
  • 11 von 16 Ländern mit Handreichung
  • Nur offizielle Quellen
Zu meinem Bundesland KMK-Rahmen
  • Alle Quellen verlinkt & geprüft
  • Keine Rechtsberatung
  • Wird laufend aktualisiert
16 Länder

Dein Bundesland im Überblick

Alphabetisch sortiert. Der Status zeigt, ob es eine offizielle Handreichung gibt, das Land einen eigenen Weg geht — oder (noch) nichts Landesweites existiert. Dazu jeweils: Wie verbindlich ist das, und was gilt bei Prüfungen, Datenschutz und Schülernutzung?

11 Länder mit offizieller Handreichung
4 Länder mit eigenem Weg über Gesetze, Tools oder Pflichtkurse
1 Land ohne landesweite Handreichung

Baden-Württemberg

Eigener Weg

Digitalunterrichtsverordnung (DUVO) + Themenportal „KI im Unterricht" — Kultusministerium / ZSL, laufend aktualisiert

Verbindlichkeit: Gesetz / Verordnung — rechtsverbindlich

  • Als einziges Land rechtsverbindlich geregelt (§ 115b SchG, DUVO): KI darf den individuellen Lernweg unterstützen — die Letztverantwortung bleibt bei der Lehrkraft.
Prüfungen & Bewertung
KI darf keine Noten vergeben und keine wesentlichen schulischen Entscheidungen treffen — die Bewertung liegt vollständig bei der Lehrkraft.
Datenschutz
Besonders geschützte Daten (Art. 9 DSGVO — z. B. Gesundheit, Religion, Herkunft) dürfen nicht in KI-Anwendungen verarbeitet werden; Datenschutz-Konformität ist Pflicht.

KI-Zentrum Schule des ZSL in Heilbronn entwickelt Fortbildungen und Unterrichtskonzepte.

Bayern

Handreichung

Handlungsleitfaden „Künstliche Intelligenz in der pädagogischen Praxis" — Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Stand Mai 2026

Verbindlichkeit: Ministerielle Handreichung — Orientierung mit dienstlichem Gewicht

  • Lehrkräfte sollen KI für Vorbereitung und Verwaltung nutzen; die pädagogische Verantwortung bleibt bei ihnen.
  • Strukturierter Prozess zur rechtssicheren Tool-Auswahl an der Schule.
Prüfungen & Bewertung
Transparente Vorgaben, wann KI bei Hausaufgaben und Leistungserhebungen erlaubt oder verboten ist — inklusive Checkliste zu Prävention und Intervention bei „KI-Unterschleif".
Schülernutzung
Über die beiden kostenfreien Landessysteme (ByCS-KI, AIS.chat) auch im Unterricht — im Rahmen der Vorgaben des Leitfadens.

KI ist verpflichtender Lehrplaninhalt (Informatik Jgst. 11/13); eigenes KI-Kompetenzzentrum (KIKO).

Berlin

Handreichung

„Empfehlungen für den Umgang mit KI-Anwendungen am Beispiel von ChatGPT" — Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, 2. Fassung 2024

Verbindlichkeit: Ministerielle Handreichung — Orientierung mit dienstlichem Gewicht

  • Progressiver Ansatz: KI aktiv im Unterricht behandeln statt aussperren.
Prüfungen & Bewertung
Drei Fallgruppen: KI-Bedienung als Lernziel ist bewertbar, die Analyse von KI-Output ist Eigenleistung, ungekennzeichnete Übernahme ist Täuschung („ungenügend"). Verbindliche Zitierweise für KI-Output; zentrale schriftliche Abschlussprüfungen bleiben analog.
Datenschutz
Lehrkräfte dürfen keine personenbezogenen Schülerdaten in KI-Anwendungen eingeben.
Schülernutzung
Angeordnete Nutzung nur über datenschutzfreundliche Schulzugänge — private Schüler-Accounts dürfen nicht angeordnet werden.

Als einziges Land mit eigener KI-Handreichung für das Referendariat (BLiQ, 2025).

Brandenburg

Handreichung

„Handlungsleitfaden zur Nutzung von textgenerierenden KI-Anwendungen an Schulen" — Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, 2023, als „lebendes Dokument" angelegt

Verbindlichkeit: Ministerielle Handreichung — Orientierung mit dienstlichem Gewicht

  • Ein Verbot der didaktischen KI-Nutzung sei mit dem Bildungsauftrag nicht vereinbar — Anknüpfung an das Basiscurriculum Medienbildung.
  • Langfristig wird ein Paradigmenwechsel in der Aufgaben- und Prüfungskultur gefordert.
Prüfungen & Bewertung
„Eine rein durch KI generierte Leistung ist keine eigene Leistung" — bei ausgeschlossener Nutzung gilt sie als Täuschungsversuch.
Datenschutz
Keine Eingabe von Schülerdaten; KI-generiertes Material über die Schul-Cloud Brandenburg einbinden.
Schülernutzung
AIS.chat über das Schulportal Brandenburg — Aktivierung durch die Schulleitung (VIDIS).

Bremen

Handreichung

„Empfehlung zum Umgang mit auf künstlicher Intelligenz basierenden Tools in Schule" — Senatorin für Kinder und Bildung, 2026

Verbindlichkeit: Ministerielle Handreichung — Orientierung mit dienstlichem Gewicht

  • KI-Nutzung ist ausdrücklich erlaubt und soll pädagogisch begleitet werden; wer auf KI verzichtet, darf keinen Nachteil haben.
  • Lehrkräfte dürfen KI für Planung, Differenzierung und Elternkommunikation nutzen — die Bewertungsverantwortung bleibt bei ihnen.
Prüfungen & Bewertung
In schriftlichen (ZAP, Abitur), mündlichen und fachpraktischen Prüfungen ist KI nicht erlaubt — unerlaubter Einsatz ist Täuschung nach § 40 BremSchulG. KI-Detektoren gelten als unzuverlässig. In Projekt- und Ersatzleistungen mit Dokumentationspflicht und Eigenständigkeitserklärung zulässig.
Datenschutz
Keine personenbezogenen Daten eingeben; AIS.chat läuft DSGVO-konform mit EU-Hosting.
Schülernutzung
Über die AIS.chat-Landeslizenz — pseudonymisiert, für alle Schulen kostenlos.

Führte den ländergemeinsamen Chatbot (telli, heute AIS.chat) 2025 als erstes Bundesland flächendeckend ein.

Hamburg

Handreichung

„Leitlinien für den Einsatz von KI-Systemen in Schule und Unterricht" — Landesinstitut (LI) / Schulbehörde / ARIC, 2024, laufend aktualisiert

Verbindlichkeit: Ministerielle Handreichung — Orientierung mit dienstlichem Gewicht

  • KI soll aktiv und datenschutzkonform in den Unterricht eingebunden werden — die Leitlinien sind bewusst eine laufend fortgeschriebene digitale Publikation.
  • Aufgabenkultur: Aufgaben so stellen, dass die Eigenleistung erkennbar bleibt.
Prüfungen & Bewertung
Regelungen zur Leistungsbewertung mit KI und zum Umgang mit nicht erlaubtem KI-Einsatz in Prüfungen; Kennzeichnungsvorgaben für KI-generierte Inhalte.
Datenschutz
Datenschutz und Urheberrecht sind Kernkapitel der Leitlinien; das LI stellt eine eigene „KI-Ampel" als Entscheidungshilfe bereit.
Schülernutzung
Chatbot „AIS Schule" wird schrittweise über die Schulleitungen eingeführt.

Eigenes KI-Kompetenzzentrum am LI, in Kooperation mit dem Artificial Intelligence Center Hamburg (ARIC).

Hessen

Handreichung

Handreichung „Künstliche Intelligenz (KI) in Schule und Unterricht" — Kultusministerium, 2023, kontinuierlich weiterentwickelt

Verbindlichkeit: Ministerielle Handreichung — Orientierung mit dienstlichem Gewicht

  • Anwendungsszenarien und rechtlicher Rahmen: Lehrkräfte sollen KI sinnvoll in den Schulalltag integrieren.
Prüfungen & Bewertung
Keine expliziten Prüfungsregeln in der Handreichung — es gelten die allgemeinen prüfungsrechtlichen Vorgaben des Landes.
Schülernutzung
Schüler:innen sollen KI reflektiert und kompetent nutzen — KI ersetzt kein selbstständiges Denken.
AIS.chat (nach Kompetenznachweis) Digitale Schule Hessen: Handreichung ↗

Verpflichtender Kompetenznachweis über die Lehrkräfteakademie, bevor Lehrkräfte den Landes-Chatbot nutzen dürfen.

Mecklenburg-Vorpommern

Handreichung

„Handlungsleitfaden — Gemeinsam die Welt der generativen KI-Systeme erkunden" — Bildungsministerium M-V, 2024

Verbindlichkeit: Ministerielle Handreichung — Orientierung mit dienstlichem Gewicht

  • Ein KI-Verbot wird als „realitätsfern und nicht durchhaltbar" bezeichnet; die Nutzung durch Lehrkräfte ist ausdrücklich empfohlen.
Prüfungen & Bewertung
KI trotz Ausschluss genutzt gilt als unzulässiges Hilfsmittel bzw. Täuschungsversuch (§§ 62, 67 SchulG M-V); KI-Hilfen bei häuslichen Arbeiten sind vollständig anzugeben, mündliche Formate werden empfohlen.
Datenschutz
Die Schulleitung ist verantwortlich; vor der Einführung ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) nötig.
Schülernutzung
Nur über pseudonymisierte Zugänge.

Eigener Lizenzweg: landesweite fobizz-Lizenz für alle Lehrkräfte (seit 2023) plus Landeslizenz für das KI-Feedback-Tool FelloFish — statt AIS.chat.

Niedersachsen

Eigener Weg

NLQ-Handlungsempfehlung zum unterrichtlichen KI-Einsatz (am Beispiel ChatGPT) — Landesinstitut NLQ / n-21, 2023, ergänzt durch laufend gepflegtes Bildungsportal

Verbindlichkeit: Empfehlung des Landesinstituts

  • Keine klassische Ministeriums-Handreichung, aber eine NLQ-Handlungsempfehlung: Lehrkräfte können KI eigenverantwortlich nutzen.
  • AIS.chat seit Februar 2026 landesweit für alle öffentlichen Schulen — kostenfrei über die Niedersächsische Bildungscloud.
Datenschutz
Keine personenbezogenen Daten eingeben; die Datenschutzverantwortung liegt bei den Schulleitungen.
Schülernutzung
Volljährige Schüler:innen dürfen eigene Accounts nutzen; Zugang zu AIS.chat über VIDIS/moin.schule.

Keine fobizz-Landeslizenz — Schulen können über das „Ermöglichungsbudget" eigenständig lizenzieren.

Nordrhein-Westfalen

Handreichung

„Handlungsleitfaden zum Umgang mit textgenerierenden KI-Systemen" — Schulministerium NRW, 2023, ergänzende Materialien laufend

Verbindlichkeit: Ministerielle Handreichung — Orientierung mit dienstlichem Gewicht

  • Erstes Bundesland mit offiziellem Leitfaden (Februar 2023): Nutzung durch Lehrkräfte ausdrücklich empfohlen — etwa für Differenzierung und Elternkommunikation.
Prüfungen & Bewertung
Neue Formate der Leistungsüberprüfung in Entwicklung: mehr Präsentationen und Prozessdokumentation statt reiner Produktbewertung.
Schülernutzung
Kein KI-Verbot für Schüler:innen — Ziel ist ein „lernförderlicher Umgang"; kostenloser Moodle-Selbstlernkurs mit Fachbeispielen.

NRW hatte die Federführung bei der KMK-Handlungsempfehlung 2024; Fortbildungsinitiative „KI-Skilling.NRW".

Rheinland-Pfalz

Keine Handreichung

Verbindlichkeit: Kein Regelwerk — Steuerung über Portale & Tool-Zugänge

  • Keine eigene landesweite Handreichung — das Ministeriums-Portal „KI im Klassenzimmer" verweist auf Leitfäden anderer Länder (u. a. NRW, Bayern).
  • Fokus auf Fortbildung und Zugang statt Regelwerk: Selbstlernkurse des Pädagogischen Landesinstituts plus fobizz-Landeslizenz.
Schülernutzung
Über die fobizz-Landeslizenz haben auch Schüler:innen Zugang zu KI-Tools (KI-Klassenräume der Lehrkräfte).
fobizz-Landeslizenz (GPT, Claude, Mistral u. a.) Bildungsministerium RLP: KI im Klassenzimmer ↗

Bundesweit einmalige fobizz-Landeslizenz, Anfang 2026 verlängert — rund 95 % der Schulen nutzen sie aktiv.

Saarland

Eigener Weg

Pflicht-Zertifikatskurs „Grundlagen der Künstlichen Intelligenz" + AIS.chat-Roll-out — Bildungsministerium / Online-Schule Saarland, 2025/26

Verbindlichkeit: Kein Regelwerk — Steuerung über Portale & Tool-Zugänge

  • Keine klassische Handreichung, aber eine verbindliche Struktur: Lehrkräfte absolvieren vor der AIS.chat-Nutzung einen Zertifikatskurs (Recht, Technik, Pädagogik) — das erfüllt zugleich die Schulungspflicht aus Art. 4 EU AI Act.
Datenschutz
AIS.chat läuft DSGVO-konform mit Hosting ausschließlich in der EU.
Schülernutzung
Über zeitlich begrenzte QR-Codes der Lehrkraft, ohne eigene Registrierung.
AIS.chat (nach Pflicht-Zertifikatskurs) Online-Schule Saarland: KI-Chatbot ↗

Erstes Flächenland mit landesweitem Roll-out des ländergemeinsamen Chatbots.

Sachsen

Eigener Weg

KI-Portal (MeSax) + KI-Ergänzungen zur Handreichung „Wissenschaftliches Arbeiten" — Landesamt für Schule und Bildung, seit 2023, Ergänzungen 2024

Verbindlichkeit: Empfehlung des Landesinstituts

  • Kein eigenständiger KI-Leitfaden, aber ein offizielles KI-Portal (MeSax) und konkrete KI-Ergänzungen für Facharbeiten.
Prüfungen & Bewertung
Für Facharbeiten und Komplexe Leistungen: Transparenzgebot für Hilfsmittel, Dokumentation genutzter Prompts, stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen; KI-Ausgaben nicht unmittelbar notenrelevant verwenden.
Datenschutz
Das Lehrkräfte-Tool „Assistent KAI" läuft datenschutzkonform über Schullogin — kostenlos.
Schülernutzung
Eine Schülerlösung über Schullogin ist angekündigt (Stand: in Arbeit).

Geht mit „KAI" einen Eigenweg statt des ländergemeinsamen AIS.chat.

Sachsen-Anhalt

Handreichung

„Sprachmodelle im Schulunterricht: Chancen und Herausforderungen" + „Komplexe Leistungen in Zeiten generativer KI" — Landesinstitut LISA, 2023 / 2025

Verbindlichkeit: Empfehlung des Landesinstituts

  • Neun Empfehlungen für Schulen: klare Regeln vereinbaren, KI als Textwerkzeug und für Lehrmaterial nutzen — reflektierter Einsatz statt Verbot.
  • „Qualifizierung vor Freischaltung": Zugang zum Landes-Tool emuKI erst nach verpflichtender Online-Fortbildung.
Prüfungen & Bewertung
Bei komplexen Leistungen (Facharbeiten) KI pädagogisch begleiten statt verbieten; bewertet werden Prozess, Produkt und Präsentation gleichermaßen — mit Dokumentations- und Transparenzvorlagen.
Datenschutz
emuKI bindet OpenAI-Modelle über eine datenschutzkonforme Landes-Schnittstelle an — die Nutzung ist Lehrkräften vorbehalten.
emuKI (Bildungsserver), AIS.chat (ab Juli 2026) Handreichung Sprachmodelle (PDF) ↗ Bildungsserver LSA: emuKI ↗

Landeseigenes Lehrkräfte-Tool emuKI — Freischaltung erst nach Pflichtfortbildung.

Schleswig-Holstein

Handreichung

„KI@Schule — Tipps zur ersten Orientierung für Schulen" — Bildungsministerium / IQSH, 2023, ergänzt durch laufende Themenseite

Verbindlichkeit: Ministerielle Handreichung — Orientierung mit dienstlichem Gewicht

  • KI-Nutzung ist Teil des schulischen Auftrags (§ 4 SchulG SH) — ausdrücklich auch zur Entlastung der Lehrkräfte, etwa bei Differenzierung.
Prüfungen & Bewertung
KI als Hilfsmittel kann Teil einer eigenständigen Leistung sein; die unveränderte Übernahme von KI-Text ist es nicht. Empfohlen: Kennzeichnung inklusive der verwendeten Prompts.
Datenschutz
Direkte Nutzung öffentlicher Dienste mit Schüler-Accounts ist nicht vorgesehen; der Landeszugang läuft pseudonymisiert über VIDIS.
Schülernutzung
AIS.chat über das Schulportal SH — ob und wie es eingesetzt wird, entscheiden die Schulgremien.

KI-Modellversuch mit 38 Schulen von der Grundschule bis zur Berufsschule (seit 2024/25).

Thüringen

Handreichung

„Umgang mit generativen KI-Modellen. Ein Handlungsleitfaden" — Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, 2023

Verbindlichkeit: Ministerielle Handreichung — Orientierung mit dienstlichem Gewicht

  • Klare Linie: Verbote gelten als „realitätsfern und nicht durchsetzbar" — stattdessen konstruktiv-kritischer Umgang mit KI.
  • Eingebettet in die Digitalstrategie Thüringer Schule; Fortbildungen über das ThILLM.
Schülernutzung
Schüler:innen sollen Chancen und Risiken von KI reflektieren — Lehrkräfte vermitteln die Kompetenzen dazu.
AIS.chat (seit 2026, Thüringer Schulportal) TMBJS: Handlungsleitfaden ↗ Leitfaden (PDF) ↗
Der gemeinsame Rahmen

Was für alle Länder gilt: KMK & SWK

Unabhängig vom Bundesland geben zwei Dokumente die gemeinsame Richtung vor.

„Handlungsempfehlung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in schulischen Bildungsprozessen"

Bildungsministerkonferenz (KMK) · Oktober 2024

Fünf Schwerpunkte: Didaktik, Prüfungskultur, Lehrkräftefortbildung, rechtlicher Rahmen und Chancengerechtigkeit. Leitmotiv ist der konstruktiv-kritische Umgang mit KI — Prüfungsformate sollen KI-Kompetenz abbilden statt sie auszusperren.

KMK-Handlungsempfehlung (PDF) ↗

SWK-Impulspapier „Large Language Models und ihre Potenziale im Bildungssystem"

Ständige Wissenschaftliche Kommission der KMK · Januar 2024

In Grundschule und früher Sekundarstufe I zurückhaltend einsetzen (erst Basiskompetenzen sichern), gegen Ende der Sek I zunehmend für Texterstellung und -überarbeitung. Größtes Potenzial: die Unterrichtsvorbereitung der Lehrkräfte.

SWK: Impulspapier ↗

Häufige Fragen

Sind die Handreichungen der Länder rechtlich verbindlich?

Meist nicht — die meisten Handreichungen sind Orientierungshilfen, keine Rechtsnormen. Verbindlich sind Schulgesetze, Prüfungs- und Datenschutzverordnungen deines Landes sowie Beschlüsse deiner Schule. Eine Ausnahme ist Baden-Württemberg, das den KI-Einsatz in der Digitalunterrichtsverordnung rechtsverbindlich geregelt hat. Praktisch heißt das: Die Handreichung zeigt dir die erwartete Linie deines Landes — bei Prüfungen und Bewertung zählt aber der Blick in die verbindlichen Vorgaben und die Abstimmung an deiner Schule.

Mein Bundesland hat keine eigene Handreichung — was gilt dann für mich?

Dann orientierst du dich an drei Ebenen: der KMK-Handlungsempfehlung von 2024 als gemeinsamem Rahmen aller Länder, den allgemeinen Vorgaben deines Landes (Schulgesetz, Datenschutz, Prüfungsrecht) und den Beschlüssen deiner Schule. Viele Länder ohne eigenen Leitfaden stellen trotzdem Tools und Fortbildungen bereit — Rheinland-Pfalz etwa eine fobizz-Landeslizenz. Im Zweifel: Schulleitung oder Medienberatung fragen und schulinterne Regeln anregen.

Was ist AIS.chat — und warum taucht überall noch „telli" auf?

AIS.chat ist der ländergemeinsame KI-Chatbot für Schulen, betrieben vom FWU und finanziert über den DigitalPakt. Bis Mai 2026 hieß er „telli" — die Umbenennung erfolgte aus markenrechtlichen Gründen, Funktionen und Zugänge blieben erhalten. Ältere Handreichungen und viele Schul-Materialien verwenden noch den alten Namen. Die meisten Länder stellen AIS.chat inzwischen kostenlos bereit, teils mit Voraussetzungen wie einem Kompetenznachweis (Hessen) oder Pflicht-Zertifikatskurs (Saarland).

Darf ich ChatGPT nutzen, wenn mein Land ein eigenes Tool bereitstellt?

Die Landes-Tools sind ein Angebot, in der Regel kein Verbot anderer Dienste. Aber: Für alles mit Schülerbezug sind die bereitgestellten Tools der datenschutzrechtlich sichere Weg — sie haben geprüfte AV-Verträge und EU-Hosting. Öffentliche Dienste wie ChatGPT bleiben für die allgemeine Vorbereitung ohne personenbezogene Daten nutzbar. Welche Daten wohin dürfen, zeigt unsere KI-Ampel auf einen Blick.

Was bedeutet der EU AI Act für mich als Lehrkraft?

Zwei Dinge. Erstens gilt seit Februar 2025 die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4): Wer KI beruflich einsetzt, muss angemessen geschult sein — einige Länder setzen das bereits über verpflichtende Kurse um. Zweitens gelten für Hochrisiko-Systeme im Bildungsbereich (z. B. KI, die über Prüfungszugang oder Bewertungen mitentscheidet) strengere Pflichten — nach der Verschiebung durch den Digital Omnibus greifen sie ab Dezember 2027 und betreffen vor allem Anbieter und Schulträger, nicht die einzelne Lehrkraft.

Wie aktuell ist diese Übersicht?

Der Stand jedes Eintrags ist Juli 2026; alle verlinkten Quellen sind offizielle Seiten der Ministerien und Landesinstitute und wurden von uns geprüft. Die Lage ändert sich laufend — neue Handreichungen, Tool-Roll-outs, Fristen. Größere Änderungen greifen wir im Blog auf. Wenn dir eine Änderung in deinem Land auffällt, die hier fehlt: Schreib uns an info@paukki.de.

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