Datenschutz ist nicht das Ende, sondern der Anfang von KI in der Schule.
Viele Lehrkräfte zögern beim KI-Einsatz aus Datenschutz-Sorgen. Das ist richtig — und gleichzeitig ein Missverständnis. Viele KI-Anwendungen für die Unterrichtsvorbereitung lassen sich datensparsam gestalten, wenn keine personenbezogenen Schülerdaten verarbeitet werden und schulische Vorgaben beachtet werden. Dieser Ratgeber zeigt praktische Hinweise. Ohne Juristen-Deutsch, mit Checklisten und konkreten Beispielen.
Worum geht es eigentlich?
Datenschutz im KI-Kontext klingt nach Bürokratie, ist aber im Kern eine einfache Frage: Welche Daten landen wo — und mit wessen Erlaubnis? Wenn du das verstehst, hast du das Schwerste schon hinter dir.
Es gibt drei Ebenen, die oft durcheinandergebracht werden: (1) Die Lehrkraft, die KI für eigene Vorbereitung nutzt. (2) Die Lehrkraft, die KI gemeinsam mit Schüler:innen einsetzt. (3) Schüler:innen, die KI selbstständig nutzen. Für jede Ebene gelten andere Regeln. Dieser Artikel fokussiert auf die ersten beiden.
Die Grundregel
Wer diese Regel verinnerlicht, kann KI mit ruhigem Gewissen für die eigene Vorbereitung einsetzen. Alle weiteren Themen — AV-Vertrag, Bundesland-Regelung, Eltern-Information — sind Vertiefungen für besondere Situationen.
Risikostufen im Überblick
Nicht „erlaubt oder verboten", sondern Risikostufen helfen bei der Entscheidung:
Niedriges Risiko
- Arbeitsblätter ohne Schülerdaten erstellen
- Fiktive Beispiele oder anonymisierte Übungen formulieren
- Eigene Texte vereinfachen oder umformulieren lassen
- Allgemeine didaktische Ideen oder Methoden recherchieren
- To-do-Listen, Konferenz-Zusammenfassungen für eigene Organisation
Prüfen / Klären
- Schüler:innen arbeiten selbstständig mit KI-Tools
- KI-Tool wird regelmäßig im Unterricht eingesetzt
- Schulträger-spezifische Vorgaben oder Verträge nötig
- AV-Vertrag, Datenschutzbeauftragter, Schulleitung einbeziehen
Vermeiden
- Namen, Noten oder Diagnosen in offene KI-Tools eingeben
- Klassenlisten oder Zeugnisdaten hochladen
- Identifizierbare Schülertexte in externe Tools kopieren
- Personenbezogene Daten ohne schulische Freigabe verarbeiten
Bundesland-Übersicht
Die DSGVO ist bundesweit gleich — die schulische Auslegung unterscheidet sich. Hier ein Überblick, wo die Bundesländer stehen (Stand Mai 2026).
| Bundesland | Status | Kurzlage |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Eigene Plattform | Eigene KI-Plattform in Entwicklung; Lehrkräften steht Vorbereitung mit KI offen, sofern keine personenbezogenen Daten verwendet werden. |
| Bayern | Leitfaden verfügbar | KI-Leitfaden veröffentlicht; Vorbereitung durch Lehrkräfte in der Regel unproblematisch, schulische Lösungen empfohlen. |
| Berlin | Leitfaden verfügbar | Landesmedienzentrum gibt Empfehlungen; Lehrkräften-Vorbereitung mit KI weitgehend möglich. |
| Brandenburg | Schulträgerabhängig | Bildungsserver mit Handlungsempfehlungen; konkrete Umsetzung oft schulträger-spezifisch. |
| Bremen | Leitfaden verfügbar | Kultusministerium mit Datenschutz-Leitlinien für Lehrkräfte. |
| Hamburg | Eigene Plattform | Hamburger KI-Strategie verabschiedet; eigene Plattform und Lehrkräfte-Vorbereitung unterstützt. |
| Hessen | Eigene Plattform | „Schul-KI Hessen" in Entwicklung; Lehrkräfte-Vorbereitung mit KI in der Regel möglich. |
| Mecklenburg-Vorpommern | Schulträgerabhängig | Empfehlungen über Bildungsserver; Umsetzung oft durch Schulträger bestimmt. |
| Niedersachsen | Leitfaden verfügbar | Verschiedene Handlungsempfehlungen pro Schulform verfügbar. |
| Nordrhein-Westfalen | Eigene Plattform | NRW-Schul-KI-Plattform aktiv; Lehrkräfte-Vorbereitung und Unterstützung durch Landesinitiative. |
| Rheinland-Pfalz | Leitfaden verfügbar | Empfehlungsrahmen vorhanden; Schulen mit Spielraum innerhalb der Datenschutz-Grundlagen. |
| Saarland | Schulträgerabhängig | Schulträger mit pragmatischer Handhabung; bei Unsicherheit Landesdatenschutzbeauftragten konsultieren. |
| Sachsen | Unklar / prüfen | Eher restriktive Auslegung; schulische Lösungen bevorzugt. Schulträger oder Landesdatenschutzbeauftragten kontaktieren. |
| Sachsen-Anhalt | Schulträgerabhängig | Schulträger-Entscheidungen mit landesweitem Rahmen; bei Fragen Schulaufsicht. |
| Schleswig-Holstein | Leitfaden verfügbar | KI-Förderung in Lehrerbildung; Handlungsempfehlungen für Schulen verfügbar. |
| Thüringen | Leitfaden verfügbar | Empfehlungen über Thüringer Schulportal; regelmäßige Aktualisierungen. |
Tool-Auswahl-Checkliste
Zehn Fragen, die du dir (oder dem Anbieter) stellen solltest, bevor du ein KI-Tool für die Schule freigibst:
- Wo werden die Daten verarbeitet — EU, USA, anderes Drittland?
- Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag)?
- Werden Eingaben für Modelltraining verwendet (und kann ich das abschalten)?
- Welche Daten werden überhaupt gespeichert?
- Wer hat Zugriff auf die Daten innerhalb der Anbieter-Organisation?
- Wie lange werden die Daten aufbewahrt?
- Gibt es eine schulische Freigabe oder Schulträger-Vereinbarung?
- Werden Schüler:innen-Konten altersgerecht behandelt?
- Gibt es einen Lösch-Workflow für meine Daten?
- Ist das Tool DSGVO-konform zertifiziert oder hat Branchen-Standards?
Eltern-Information: Vorlage
Eine transparente Information an Eltern beruhigt mehr als jeder Tool-Vertrag. Diese Vorlage kannst du direkt anpassen.
Information über den Einsatz von KI-Werkzeugen im Unterricht
TextLiebe Eltern und Erziehungsberechtigte, im Rahmen unserer pädagogischen Arbeit setzen wir gelegentlich KI-Werkzeuge (z. B. ChatGPT, SchulKI) ein, um Materialien zu erstellen, Aufgaben zu differenzieren oder Texte sprachlich zu prüfen. Dabei beachten wir folgende Regeln: • Es werden keine personenbezogenen Daten Ihres Kindes (Namen, Noten, Diagnosen) in KI-Tools eingegeben. • Wir verwenden ausschließlich anonymisierte Beispiele oder eigene Materialien. • Bei externen KI-Tools achten wir darauf, keine personenbezogenen Schülerdaten zu übermitteln. • Die fachliche und pädagogische Bewertung erfolgt durch die Lehrkraft. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [Name der Lehrkraft / Schulleitung]
Tipp: An einer Schule, die KI ohnehin einführt, lohnt sich eine schulweite Eltern-Information statt klasseninterner Einzelbriefe.
AV-Vertrag: Was ist das eigentlich?
Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) regelt, was ein KI-Anbieter mit Daten machen darf — und was nicht. Entscheidend ist die schulische oder schulträger-seitige Prüfung.
Ohne AV-Vertrag sollten keine personenbezogenen Daten in externen Tools verarbeitet werden. Mit AV-Vertrag wird die Datenverarbeitung im Auftrag der Schule rechtlich abgesichert — bindend bleibt die schulische Freigabe.
Viele schulorientierte Plattformen stellen Unterlagen zur Auftragsverarbeitung bereit. Entscheidend ist, ob deine Schule oder dein Schulträger diese geprüft und freigegeben hat. Bei internationalen KI-Diensten hängt die Möglichkeit eines AV-Vertrags vom konkreten Produkt, Tarif und Vertrag ab — Anbieterunterlagen prüfen.
Wichtig: Auch mit AV-Vertrag bleibt die Grundregel bestehen — keine sensiblen personenbezogenen Schülerdaten ohne zwingenden Grund und schulische Freigabe.
Häufige Fragen
Darf ich als Lehrkraft ChatGPT überhaupt nutzen?
Für die eigene Unterrichtsvorbereitung ohne personenbezogene Schülerdaten ist der Einsatz häufig weniger problematisch. Entscheidend sind aber die Vorgaben deiner Schule, deines Schulträgers und deines Bundeslands. Für den direkten Einsatz mit Schüler:innen oder mit Lernstandsdaten: nur über Team- oder Enterprise-Verträge oder über schulische Lösungen wie SchulKI/fobizz.
Was zählt als „personenbezogene Schülerdaten"?
Alles, was eine konkrete Schülerin oder einen konkreten Schüler identifizierbar macht: Namen, Initialen, Klassenzuordnung in Kombination, Geburtsdaten, Noten, Diagnosen, Förderbedarfe. Auch indirekte Hinweise („der einzige Schüler in 8b mit besonderem Förderbedarf") können personenbezogen sein.
Brauche ich eine Einwilligung der Eltern?
Wenn du KI ausschließlich für deine eigene Vorbereitung ohne Schülerdaten nutzt: nein. Wenn Schüler:innen aktiv mit einem KI-Tool arbeiten (z. B. eigene Konten haben oder Texte einreichen): meist ja, je nach Bundesland und Tool. Eine Information an die Eltern ist immer sinnvoll — Vorlagen findest du weiter unten.
Kann ich Schülertexte zur Korrektur in ChatGPT eingeben?
Mit Vorsicht. Anonymisiere zuerst den Text (Namen, Schule, identifizierbare Bezüge entfernen). Mit dieser Anonymisierung ist die Nutzung in der Regel unproblematisch. Wer ganz sicher gehen will: schulgehostete Lösung wie SchulKI nutzen, die automatisch anonymisiert.
Was ist ein AV-Vertrag und brauche ich einen?
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV) regelt rechtlich, was ein Anbieter mit Daten machen darf. Für die persönliche Vorbereitung ohne Schülerdaten brauchst du keinen. Für den schulischen Einsatz mit Klasseneinsatz wird er oft erforderlich. SchulKI, fobizz und Microsoft Copilot for Education bieten ihn an, ChatGPT nur im Team-/Enterprise-Plan.
Gilt für alle Bundesländer dieselbe Regelung?
Nein. Die Datenschutz-Grundlagen (DSGVO) sind einheitlich, aber die schulische Auslegung unterscheidet sich. Manche Bundesländer haben eigene KI-Plattformen (NRW, Hessen, Hamburg), andere überlassen es den Schulträgern. Frage im Zweifel bei deiner Schulleitung oder beim Datenschutzbeauftragten der Schule nach.
Was passiert, wenn ich gegen Datenschutz-Regeln verstoße?
Auch kleine Datenschutzfehler sollten ernst genommen, dokumentiert und nach den schulischen Meldewegen geklärt werden. Bei systematischen Verstößen mit Schülerdaten sind dienstrechtliche Konsequenzen möglich, bei groben Verstößen auch Bußgelder seitens der Datenschutzaufsicht. Bei Unsicherheit hilft die Schulleitung oder der Datenschutzbeauftragte.
Welches KI-Tool ist am sichersten?
SchulKI (Hosting in Deutschland) und fobizz (deutsche Plattform mit AV-Vertrag) sind im Schulkontext rechtlich am unkompliziertesten. Microsoft Copilot for Education ist mit M365-Schullizenz auch sehr gut aufgestellt. ChatGPT, Gemini, Canva: für Vorbereitung ok, mit Vorsicht beim Klasseneinsatz.