LDI NRW: Datenschutz-Folgenabschätzung beim KI-Einsatz im Blick
Die Datenschutzaufsicht NRW hat sich in ihrem Tätigkeitsbericht mit KI an Schulen befasst. Kernpunkte: Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten braucht es eine Rechtsgrundlage, häufig auch eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA). Zugleich lobt die Behörde ländergemeinsame Lösungen wie AIS.chat, die Schulen die Bewertung abnehmen.