News · EU AI Act Veröffentlicht 20. Juni 2026

EU AI Act: Hochrisiko-Pflichten für Schulen auf Ende 2027 verschoben

Der „Digital Omnibus" der EU (Einigung Mai 2026) verschiebt die Hochrisiko-Pflichten des AI Act — auch für den Bildungsbereich — vom August 2026 auf Dezember 2027. Inhaltlich ändert sich nichts, nur der Stichtag. Das Verbot von Emotionserkennung in Schulen gilt unverändert weiter.

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PaukKI Redaktion

Update (Juli 2026)

Der Digital Omnibus ist als Verordnung (EU) 2026/1744 am 24. Juli 2026 im Amtsblatt erschienen und seit dem 27. Juli in Kraft — die unten genannten Fristen sind damit verbindlich. Details zu den Änderungen bei KI-Kompetenz (Art. 4) und Kennzeichnungspflichten (Art. 50) im aktuellen Beitrag.

Die EU hat mit dem sogenannten „Digital Omnibus" (Einigung Mai 2026) die Anwendungsfristen des AI Act für Hochrisiko-KI-Systeme nach hinten verschoben. Für Schulen ist das relevant, weil der Bildungsbereich — etwa KI für Bewertung, Prüfungsaufsicht oder Zugang zu Bildung — als „Hochrisiko" gilt.

Die neuen Stichtage

Eigenständige Hochrisiko-Systeme (Anhang III, inkl. Bildung) müssen die Pflichten erst ab dem 2. Dezember 2027 erfüllen — statt wie bisher ab dem 2. August 2026 (16 Monate später). In Produkte eingebettete Hochrisiko-KI hat bis August 2028 Zeit.

Wichtig: Inhaltlich ändert sich nichts. Risikomanagement, Datenschutz-Folgenabschätzung, menschliche Aufsicht, technische Robustheit und Dokumentation bleiben unverändert — verschoben ist nur das Datum, ab dem sie verpflichtend werden.

Unverändert gilt außerdem das Verbot bestimmter Praktiken: Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen ist bereits seit Februar 2025 untersagt und seit August 2025 bußgeldbewehrt — davon ist der Aufschub nicht betroffen.

Fazit für Schulen

Aufschub ist keine Entwarnung. Die gewonnene Zeit lässt sich nutzen — KI-Einsätze inventarisieren, Hochrisiko-Fälle erkennen, KI-Regeln schriftlich festhalten und Fortbildung starten. Diese Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.

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