Der EU AI Act greift gestaffelt — und zum 2. August 2026 werden weitere Bausteine scharf: die Governance-Struktur, Transparenzanforderungen für allgemeine KI-Modelle und die Sanktionsregeln. Für Schulen ist das ein Anlass, den eigenen KI-Einsatz zu ordnen.
In Deutschland ist die Zuständigkeit inzwischen geklärt: Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 das KI-Durchführungsgesetz beschlossen. Zentrale Marktüberwachungsbehörde wird die Bundesnetzagentur, soweit keine Fachbehörde zuständig ist. Bei ihr entsteht ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum sowie eine Anlauf- und Beschwerdestelle. Sanktionen bei Verstößen können bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes erreichen.
Wichtig für Schulen: Die strengen Hochrisiko-Pflichten für den Bildungsbereich (z. B. KI für Bewertung, Prüfungsaufsicht, Zugang zu Bildung) wurden durch den „Digital Omnibus" auf Dezember 2027 verschoben — dazu gibt es einen eigenen Beitrag. Unabhängig davon gilt die KI-Kompetenzpflicht aus Artikel 4: Wer KI dienstlich einsetzt, muss über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Für Schulen heißt das konkret: Lehrkräfte sollten Grundlagen, Grenzen und Datenschutz-Aspekte kennen.
Drei Schritte für den Sommer: (1) Eine kurze Fortbildung zu KI-Grundlagen und Datenschutz einplanen. (2) Erlaubte und unerlaubte KI-Einsätze schriftlich festhalten. (3) Bei jeder Bewertung die menschliche Letztentscheidung sichern. Diese Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.
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Weiterführende Informationen zum Thema findest du auf dieser Seite:
KI-Fortbildung für Lehrkräfte