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EU AI Act: Ab 2. August greift die Durchsetzung — das gilt für Schulen

Zum 2. August 2026 werden zentrale Governance- und Sanktionsregeln des EU AI Act wirksam. In Deutschland überwacht künftig die Bundesnetzagentur den Markt — verankert im neuen KI-Durchführungsgesetz. Für Schulen rückt vor allem die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) in den Fokus. Bußgelder können bis zu 35 Mio. € oder 7 % des Jahresumsatzes betragen.

  • Veröffentlicht: 21. Juli 2026
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KI-Fortbildung für Lehrkräfte Zum Blog
  • Redaktioneller Beitrag
  • Kategorie: EU AI Act
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Der EU AI Act greift gestaffelt — und zum 2. August 2026 werden weitere Bausteine scharf: die Governance-Struktur, Transparenzanforderungen für allgemeine KI-Modelle und die Sanktionsregeln. Für Schulen ist das ein Anlass, den eigenen KI-Einsatz zu ordnen.

In Deutschland ist die Zuständigkeit inzwischen geklärt: Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 das KI-Durchführungsgesetz beschlossen. Zentrale Marktüberwachungsbehörde wird die Bundesnetzagentur, soweit keine Fachbehörde zuständig ist. Bei ihr entsteht ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum sowie eine Anlauf- und Beschwerdestelle. Sanktionen bei Verstößen können bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes erreichen.

Wichtig für Schulen: Die strengen Hochrisiko-Pflichten für den Bildungsbereich (z. B. KI für Bewertung, Prüfungsaufsicht, Zugang zu Bildung) wurden durch den „Digital Omnibus" auf Dezember 2027 verschoben — dazu gibt es einen eigenen Beitrag. Unabhängig davon gilt die KI-Kompetenzpflicht aus Artikel 4: Wer KI dienstlich einsetzt, muss über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Für Schulen heißt das konkret: Lehrkräfte sollten Grundlagen, Grenzen und Datenschutz-Aspekte kennen.

Drei Schritte für den Sommer: (1) Eine kurze Fortbildung zu KI-Grundlagen und Datenschutz einplanen. (2) Erlaubte und unerlaubte KI-Einsätze schriftlich festhalten. (3) Bei jeder Bewertung die menschliche Letztentscheidung sichern. Diese Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.

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