Der EU AI Act greift gestaffelt. Für Schulen ist die Hochrisiko-Stufe entscheidend: KI für Bewertung, Prüfungsaufsicht oder Zugang zu Bildung. Diese Pflichten wurden durch den „Digital Omnibus" (Mai 2026) auf den 2. Dezember 2027 verschoben — zuvor war der 2. August 2026 vorgesehen. Inhaltlich bleibt alles gleich, nur der Stichtag rückt nach hinten. Aufschub ist also keine Entwarnung.
Vier Schritte, mit denen Schulen die gewonnene Zeit sinnvoll nutzen:
1. AI-Literacy aufbauen: Der AI Act verlangt, dass Personal „angemessen geschult" ist. Eine kurze Fortbildung zu Grundlagen, Grenzen und Datenschutz reicht als Einstieg.
2. KI-Regeln schriftlich festhalten: Was ist erlaubt, was nicht, wie wird KI-Nutzung gekennzeichnet? Eine einfache, transparente Nutzungsvereinbarung schafft Klarheit für Lehrkräfte, Schüler:innen und Eltern.
3. Hochrisiko-Einsätze erkennen: Automatische Textbewertung, Plagiats-„Detektoren" oder KI-gestützte Zulassung fallen unter die strengen Regeln — gewöhnliche Materialerstellung nicht.
4. Menschliche Aufsicht sichern: Keine Note und keine Entscheidung allein der KI überlassen. Das ist nicht nur AI-Act-konform, sondern auch didaktisch richtig.
Die Inhalte hier dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.
Vertiefen
Weiterführende Informationen zum Thema findest du auf dieser Seite:
KI-Regeln für die Schule