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Hamburg: aktualisierte Datenschutz-Leitlinie für KI im Unterricht

Die Hamburger Behörde für Schule und Berufsbildung veröffentlicht eine überarbeitete Handreichung: ChatGPT Plus mit privatem Konto bleibt untersagt, ChatGPT Edu mit Schul-Lizenz ist nun explizit erlaubt. Microsoft Copilot for Education und SchulKI werden als unbedenklich gelistet. Schulleitungen sollten ihre Konzepte überprüfen.

  • Veröffentlicht: 8. Mai 2026
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KI-Datenschutz an Schulen Zum Blog
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  • Kategorie: Bundesländer
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Die neue Handreichung (Stand 8. Mai 2026) ersetzt die Version vom Oktober 2024 und reagiert auf die Marktentwicklung der letzten anderthalb Jahre. Wichtige Klarstellungen: Schul-Konten mit Auftragsverarbeitungs-Vertrag sind die Voraussetzung — private Pro-/Plus-Konten bleiben für Schul-Nutzung untersagt, auch wenn keine personen­bezogenen Daten verarbeitet werden.

Neu ist auch die Aufnahme einer „Tool-Whitelist": fobizz, SchulKI, Microsoft Copilot for Education und Google Workspace mit Gemini sind als unbedenklich gelistet. ChatGPT Edu ist neu dazugekommen, ChatGPT Free und Plus bleiben ausgeschlossen.

Schulleitungen in Hamburg sollten ihre Medien­konzepte bis Ende Schuljahr 2025/26 entsprechend aktualisieren. Die behördliche Frist für vollständige Umsetzung ist der Beginn des Schul­jahres 2026/27.

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