Die neue Handreichung (Stand 8. Mai 2026) ersetzt die Version vom Oktober 2024 und reagiert auf die Marktentwicklung der letzten anderthalb Jahre. Wichtige Klarstellungen: Schul-Konten mit Auftragsverarbeitungs-Vertrag sind die Voraussetzung — private Pro-/Plus-Konten bleiben für Schul-Nutzung untersagt, auch wenn keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
Neu: eine Tool-Whitelist
Neu ist auch die Aufnahme einer „Tool-Whitelist": fobizz, SchulKI, Microsoft Copilot for Education und Google Workspace mit Gemini sind als unbedenklich gelistet. ChatGPT Edu ist neu dazugekommen, ChatGPT Free und Plus bleiben ausgeschlossen.
Was Schulleitungen jetzt tun sollten
Schulleitungen in Hamburg sollten ihre Medienkonzepte bis Ende Schuljahr 2025/26 entsprechend aktualisieren. Die behördliche Frist für vollständige Umsetzung ist der Beginn des Schuljahres 2026/27.
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KI-Datenschutz an Schulen