DeepL hat seine Verarbeitungs-Infrastruktur umgestellt: Seit Mai 2026 nutzt der Übersetzungsdienst Amazon Web Services (AWS) als Sub-Processor. Inhalte können damit auch in Rechenzentren außerhalb der EU verarbeitet werden.
Für Schulen relativiert das den bisherigen „EU-Anbieter"-Vorteil von DeepL. Das Tool bleibt stark für Übersetzungen und Textverbesserung — aber der Standort-Vorteil ist nicht mehr das Hauptargument. Wer DeepL dienstlich einsetzt, sollte den aktuellen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV) und die Sub-Processor-Liste des Anbieters prüfen.
Unverändert gilt die wichtigste Regel: keine personenbezogenen Schülerdaten in Übersetzungs- oder KI-Tools eingeben — vorher anonymisieren oder verfremden. Für Material, Übungstexte und allgemeine Übersetzungen bleibt DeepL praxistauglich; für sensible Inhalte ist Zurückhaltung angebracht. Unser Tool-Test ist entsprechend aktualisiert.
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Weiterführende Informationen zum Thema findest du auf dieser Seite:
DeepL im Tool-Test