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EU AI Act: nur noch ein Jahr bis zur Bildungs-Frist

Update Juni 2026: Diese Frist wurde durch den „Digital Omnibus" auf Dezember 2027 verschoben. — Ursprünglich: Mit Februar 2027 greifen die Hochrisiko-Bestimmungen des EU AI Act auch für Bildungs­einrichtungen. Schulen, die KI für Bewertung oder Zugang zu Bildung nutzen, müssen ab dann Risikomanagement, Transparenz und menschliche Aufsicht dokumentieren. AI Literacy für Personal wird Pflicht — Lehrkräfte sollten jetzt mit Fortbildung starten.

  • Veröffentlicht: 28. März 2026
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  • Kategorie: EU AI Act
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Update (Juni 2026): Der „Digital Omnibus" hat die unten genannte Februar-2027-Frist auf Dezember 2027 verschoben — Details im aktuellen Beitrag. Der folgende Text ist der ursprüngliche Stand vom März 2026.

Der EU AI Act trat im August 2024 in Kraft, viele Bestimmungen greifen aber gestaffelt. Ab Februar 2026 sind bereits die verbotenen Praktiken untersagt. Ab August 2026 müssen Anbieter von General-Purpose-AI (z. B. OpenAI, Google) Transparenzpflichten erfüllen. Und ab Februar 2027 wird es für Bildungs­einrichtungen ernst.

KI-Systeme, die in der Schule für Bewertung, Zugang zu Bildung oder Prüfungs­aufsicht eingesetzt werden, gelten als „Hochrisiko" und unterliegen strengen Anforderungen: dokumentiertes Risikomanagement, Datenschutz-Folgeabschätzung, menschliche Aufsicht bei jeder Entscheidung, technische Robustheit.

Nicht jeder KI-Einsatz an Schule ist Hochrisiko — aber Plagiats-Detektoren, automatische Bewertung von Texten oder Multiple-Choice-Tests, KI-gestützte Zulassungs­verfahren fallen darunter. Für gewöhnliche Material­erstellung und Prompt-Nutzung gilt nur die AI-Literacy-Pflicht: Personal muss „angemessen geschult sein". Lehrkräfte sollten daher jetzt mit Fortbildung beginnen — Februar 2027 ist nahe.

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